top of page

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNG

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNG 

​

   1. Auftrag

1.1. Diese Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der MTAS-Aviation GmbH bei Inanspruchnahme von sämtlichen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Warenlieferungen und Ausführung von Arbeiten an Luftfahrtzeugen, Simulatoren sowie deren Zubehör. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Geltung, selbst dann, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Unser Vertreten müssen beschränkt sich insofern – unbeschadet etwaiger Haftungsbeschränkungen aufgrund dieser AGB – auf Verschulden. Im Falle von Verträgen, die die Beschaffung bestimmter Gegenstände zum Inhalt haben, insbesondere Kaufverträge über noch zu beschaffende Gegenstände, übernehmen wir nicht das Beschaffungsrisiko, wenn nicht im Einzelfalle anderes vereinbart wird.

​

1.2. Wurde uns ein Auftrag erteilt, so umfasst dies auch die Ermächtigung, dass wir Probeflüge, Motorprobeläufe oder sonstige zur Überprüfung des Auftragsgegenstandes notwendigen Maßnahmen ergreifen können. Ferner werden wir nach vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber ermächtigt, die für Luftfahrtgeräte als notwendig erachteten Arbeiten zur Wiederherstellung der Flugtüchtigkeit und/oder Flugsicherheit durchführen zu lassen, soweit die auszuführenden Arbeiten nicht in einem erheblichen Missverhältnis zum Auftrag des Auftraggebers stehen.

​

1.3. Wir sind berechtigt, uns in Auftrag gegebene Arbeiten durch ein anderes uns geeignet erscheinendes Unternehmen ausführen zu lassen, ohne dass es insoweit einer vorherigen Mitteilung gegenüber dem Auftraggeber bedarf.

​

1.4. Ist der Kunde nicht Eigentümer der betreffenden Sache, so ist er verpflichtet, uns den Eigentümer zu nennen und auf Wunsch uns dessen Genehmigung für die Erteilung des Auftrages beizubringen. Bis dahin stehen uns die gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte zu.

​

1.5. Der Kunde ist verpflichtet, Teilleistungen zu akzeptieren. Dies gilt nur dann nicht, wenn Teilleistungen den Auftraggeber grob belästigen oder den Vertragszweck gefährden.

​

   2. Kostenvoranschlag

​

2.1. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich abgegeben und als ausdrücklich verbindlich bezeichnet wurden. Die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen und Lieferungen besonderer Art (z. B. Zerlegung) werden dem Auftraggeber auch dann berechnet, wenn es nicht zur Ausführung der im Kostenanschlag vorgesehenen Arbeiten kommt.

​

2.2. Bei Nichtreparatur aus wirtschaftlichen Gründen werden die Befundungskosten verrechnet.

​

​

   3.Preise / Zahlungen

​

3.1. Es gelten die am Tage des Vertragsschlusses in unseren Preislisten enthaltenen Preise und Stundensätze, darüber hinaus die werkstattüblichen Preise und Entgelte zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. 

​

3.2. Wird ein Angebot erstellt, werden 50 % bei Auftragserteilung sofort fällig, die Restzahlung nach Fertigstellung.

​

3.3. Die Aufrechnung gegen eine Forderung ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt wurde und unsererseits nicht bestritten wird.

 

    4. Lieferung / Termine

​

4.1. Wir sind verpflichtet, einen als verbindlich vereinbarten Liefertermin einzuhalten. Erhöht sich jedoch der Auftragsumfang gegenüber dem ursprünglich erteilten Auftrag, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.

​

4.2. Erfolgt die Lieferung des Auftragsgegenstandes auf Wunsch des Auftraggebers an einen anderen Ort, so trägt der Kunde die Gefahr.

​

4.3. Die Kosten für eine Lieferung des Auftragsgegenstandes an einen anderen Ort als den Erfüllungsort trägt der Kunde.

 

   5. ​Haftung

​

5.1. Sonstige vertragliche und/oder gesetzliche Schadensersatzansprüche jeglicher Art einschließlich für Folgeschäden sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht von uns durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurde.

​

5.2. Wir haften nicht für den zusätzlichen Inhalt von Luftfahrtzeugen, soweit diese uns nicht besonders zur Verwahrung übergeben wurden.

​

5.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in vollem Umfang für unsere Organe, Arbeitnehmer, gesetzliche Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, deren wir uns zur Erfüllung des Auftrages bedienen.

​

    6. Versicherung

​

6..1. Wir halten die vom Auftraggeber übergebenen Auftragsgegenstände nicht extra versichert. Das Risiko des Versicherungsschutzes des Auftragsgegenstandes während der Reparatur- / Instandhaltungsausführung trägt der Kunde.

​

   7. Eigentumsvorbehalt

​

7.1. An allen Liefergegenständen, Zubehör- und Ersatzteilen sowie Tausch-Aggregaten behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. 

​

7.2. Haben wir mit dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart, so gehen die durch uns ersetzten Teile in unser Eigentum über.

​

7.3. Der Kunde erhält den Liefergegenstand während der Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes in bestem Zustand und lässt notwendige Reparaturen unverzüglich bei uns oder in einem von uns autorisiertem Unternehmen auf seine Kosten ausführen. Wir sind zu jeder Zeit zur Sichtung der Vorbehaltsware berechtigt.

​

7.4.. Der Kunde ist verpflichtet, uns bei Pfändung, Beschädigung und Abhandenkommen der Vorbehaltsware sowie bei Besitz- und Wohnungswechsel unverzüglich zu unterrichten. Verletzt der Kunde diese Pflichten, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

​

7.5. Gegen sämtliche Ansprüche aus dem uns erteilten Auftrag sowie sonstiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, steht uns ein Zurückbehaltungsrecht sowie über das gesetzliche Pfandrecht hinausgehend ein vertragliches Pfandrecht an den uns zur Erfüllung des Auftrages übergebenen Gegenständen zu.

​

7.6. Kommt der Kunde seiner Zahlung oder sonstigen sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht nach, so wird die Restschuld sofort fällig, auch insoweit, wie Wechsel mit späteren Fälligkeiten lauten.

​

  8. Nebenbestimmungen

​

8.1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

bottom of page